Das Recht auf ein Girokonto
admin am 4. Dezember 2009
Wer öfter mal Etwas im Internet bestellt oder auch im Supermarkt um die Ecke bargeldlos bezahlt, weiss die Vorzüge eines Girokontos zu schätzen. Ohne ein solches Konto wäre der Bargeldlose Zahlungsverkehr nämlich nicht denkbar. Im Grunde, braucht jeder Erwachsene Mensch ein Girokonto, sei es um die Miete zu überweisen oder um Gehalt zu empfangen.
Damit also niemand ohne Konto zurecht kommen muss, hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) bereits vor 14 Jahren eine Empfehlung ausgesprochen, die beinhaltet, dass alle beteiligten Banken sich dazu verpflicheten, jedem ein Girokonto einzurichten, der sich eines wünscht. Für diese Empfehlung gibt es allerdings auch Ausnahmen. Immer dann, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Eröffnung eines Kontos vorliegen, kann die Bank das Konto verweigern. Interessant ist, dass ein negativer Eintrag bei der Schufa kein automatischer Ausschlussgrund ist.
Hin und wieder kommt es vor, dass eine Bank doch mal die Eröffnung des Kontos verweigert. In solchen Fällen hat der Verbraucher die Möglichkeit sich bei der kostenlosen Beschwerdestelle des Bankenverbandes zu beschweren. Daraufhin wird der Vorfall von unabhängigen Ombudsleuten geprüft, die dann entscheiden ob ein Verstoß seitens der Bank vorliegt.
Alle, die sich zu Themen rund um Bankdienstleistungen wie Wartpapiergeschäfte oder den bargeldlosen Zahlungsverkehr informieren möchten, können sich auf der Internetpräsenz des Bundesverbandes deutscher Banken die Broschüre „Das Girokonto für Privatkunden“ herunterladen.
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